Zusammenfassung Fördermöglichkeiten bei Energiepreisen

Land NÖ

Zusammenstellung der monetären Hilfen von Bund, Land NÖ und EVN und Anleitungen zur Einlösung.

  • Bund - Energiekostenausgleich
    Jede*r Anspruchsberechtigte erhält von der Bundesregierung einen Zuschuss über 150 Euro auf die Strom-Jahresrechnung. https://www.evn.at/home/energiekostenausgleich-2022
    Energiekostenausgleich Hotline Tel.: 050 233798

  • Land NÖ - blau-gelber Strompreisrabatt
    Das Land NÖ unterstützt von der Preisanpassung betroffene Kund*innen mit dem "Blau-gelben Strompreisrabatt".

    Folgende Voraussetzungen sind an den Erhalt des Rabatts geknüpft:
  • EVN Hotline Tel.: 0800 800 100 oder info@evn.at

    AK NÖ rät zu Tarif mit Preisgarantie

    In der EVN sind das für Haushaltskund*innen die Tarife Optima Flex Natur bzw. Optima Smart Natur.
    Je nach technischer Voraussetzung können wir folgende Tarife empfehlen:

    Ohne kommunikativen Smart Meter (digitaler Stromzähler):
    Wir können den Wechsel auf Optima Flex Natur empfehlen. Dieser liegt preislich zwar etwas höher als Optima Natur (rund 14 EUR inkl. USt pro Jahr unter Berücksichtigung des Tarifwechsel-Rabatts iHv 5 % bei einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh). Der Energiepreis ist aber für 12 Monate garantiert, und es besteht keine vertragliche Bindung.

    Mit kommunikativem Smart Meter (digitaler Stromzähler):
    Hier können Sie Ihren Smart Meter aktivieren
    Hier können Sie auf Optima Smart Natur umsteigen!
    EVN Hotline Optima Smart Natur Tel.: 0800 800850 oder meinsmart@evn.at

    Für Kund*innen, welche über einen kommunikativen Smart Meter verfügen, können wir Optima Smart Natur empfehlen. Neben der technischen Voraussetzung des Smart Meter ist die Zustimmung zur Verarbeitung von Viertelstundenwerten (Einstellung IME, IMS) und die Zustimmung zum Erhalt der Rechnung per E-Mail erforderlich. Sie profitieren von der Verschiebung des Energieverbrauchs in Zeiten mit günstigeren Energiepreisen. Auch hier ist der Energiepreis für 12 Monate garantiert und es besteht keine vertragliche Bindung.

  • Hier finden Sie einige wichtige Energiespartipps!

Mit dieser Zusammenfassung wollen wir ein wenig Licht in die verschiedenen Fördermöglichkeiten bringen. 

Ihre Bürgermeisterin
Katharina Trettler

30.09.2022

zum Seitenanfang

Weiterleiten mit FacebookWeiterleiten mit Twitter