Veranstaltungsgenehmigung

Jede öffentliche Veranstaltung ist im Gemeindeamt anzumelden.

Gebühr:

  • Bundesgebühr 14,30 €
  • Verwaltungsabgabe, Ausstellung einer Anmeldebestätigung bis 3 Tage 53,00 €
  • Verwaltungsabgabe, Ausstellung einer Anmeldebestätigung vo mehr als 3 Tagen 79,50 €
  • Verwaltungsabgabe, Erteilung der Bewilligung 10,50 €

Grundsätzlich wird zwischen öffentlichen und nicht öffentlichen Veranstaltungen unterschieden. Das wesentliche Unterscheidungsmerkmal ist die allgemeine Zugänglichkeit bei öffentlichen Veranstaltungen. Trifft dieses Kriterium zu, ist üblicherweise eine Meldung bei der zuständigen Behörde notwendig.

Die gesetzlichen Bestimmungen finden sich im jeweiligen Veranstaltungsgesetz, das bundesländerweise unterschiedlich geregelt ist. Aufgrund der Unterschiedlichkeit der Veranstaltungsgesetze können die weiteren Ausführungen nur überblicksmäßig bzw. beispielhaft erfolgen.

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