STERBEFALL

tod

Nach Durchführung der Totenbeschau durch eine Ärztin/einen Arzt muss die Anzeige des Todes bei dem für den Sterbeort zuständigen Standesamt erfolgen. 

Die Beurkundung eines Sterbefalls kann ab dem 1.11.2014 bei jedem österreichischem Standesamt durchgeführt werden.

Dies wird zumeist durch die beauftragte Bestattung erledigt.

Fristen

Die Anzeige des Todesfalls muss spätestens am nächsten Werktag erfolgen.

Kosten Sterbeurkunde

Derzeit € 9,30 (€ 7,20 Bundesgebühr, € 2,10 Verwaltungsabgabe)
 
Bestattungsunternehmen in der Umgebung:

Bestattung Ramoser GmbH

Hauptstraße 21
2603 Felixdorf
 
 Tel.: 02628 62200
 Email: office@bestattung-ramoser.com

 www.bestattung-ramoser.com


Bestattung Wolfgang Birbamer 

Hainfelderstraße 22
 2560 Berndorf
 
 Tel.: 02672 82510
 Email: birbamer@bestattungsunternehmen.at

 www.bestattungsunternehmen.at


 Notwendige Unterlagen

  • Formular "Anzeige des Todes" und die darin enthaltene "Todesbescheinigung"
  • Eigener amtlicher Lichtbildausweis
  • Personaldokumente der Verstorbenen/des Verstorbenen – soweit vorhanden: 
  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis oder Heimatschein (Auszug aus der Heimatrolle)
  • Heiratsurkunde/Partnerschaftsurkunde
  • Bei Verwitweten: zusätzlich 
  • Abschrift aus dem Sterbebuch bzw. Sterbeurkunde
  • Bei eingetragenen Partnerinnen/eingetragenen Partnern: zusätzlich Abschrift aus dem Partnerschaftsbuch bzw.      Partnerschaftsurkunde
  • Bei Geschiedenen: zusätzlich Scheidungsbeschluss bzw. Scheidungsurteil
  • Bei eingetragenen Partnerinnen/eingetragenen Partnern: zusätzlich Urteil über die Auflösung
        einer eingetragenen Partnerschaft   
  • Eventuell urkundlicher Nachweis akademischer Grade


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