Nach Durchführung der Totenbeschau durch eine Ärztin/einen Arzt muss die Anzeige des Todes bei dem für den Sterbeort zuständigen Standesamt erfolgen.
Die Beurkundung eines Sterbefalls kann ab dem 1.11.2014 bei jedem österreichischem Standesamt durchgeführt werden.
Dies wird zumeist durch die beauftragte Bestattung erledigt.
Fristen
Die Anzeige des Todesfalls muss spätestens am nächsten Werktag erfolgen.
Kosten Sterbeurkunde
Derzeit € 9,30 (€ 7,20 Bundesgebühr, € 2,10 Verwaltungsabgabe)
Bestattungsunternehmen in der Umgebung:
Bestattung Ramoser GmbH
Hauptstraße 21
2603 Felixdorf
Tel.: 02628 62200
Email: office@bestattung-ramoser.com
www.bestattung-ramoser.com
Bestattung Wolfgang Birbamer
Hainfelderstraße 22
2560 Berndorf
Tel.: 02672 82510
Email: birbamer@bestattungsunternehmen.at
www.bestattungsunternehmen.at
Notwendige Unterlagen
- Formular "Anzeige des Todes" und die darin enthaltene "Todesbescheinigung"
- Eigener amtlicher Lichtbildausweis
- Personaldokumente der Verstorbenen/des Verstorbenen – soweit vorhanden:
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis oder Heimatschein (Auszug aus der Heimatrolle)
- Heiratsurkunde/Partnerschaftsurkunde
- Bei Verwitweten: zusätzlich
- Abschrift aus dem Sterbebuch bzw. Sterbeurkunde
- Bei eingetragenen Partnerinnen/eingetragenen Partnern: zusätzlich Abschrift aus dem Partnerschaftsbuch bzw. Partnerschaftsurkunde
- Bei Geschiedenen: zusätzlich Scheidungsbeschluss bzw. Scheidungsurteil
- Bei eingetragenen Partnerinnen/eingetragenen Partnern: zusätzlich Urteil über die Auflösung
einer eingetragenen Partnerschaft - Eventuell urkundlicher Nachweis akademischer Grade
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