STANDESAMTLICHE TRAUUNG

trauung

Trauungen finden von Montag bis Samstag zwischen 10.00 Uhr bis spätestens 14:30 Uhr statt.

Als Trauungsörtlichkeiten bieten wir Ihnen den Trauungssaal am Gemeindeamt Waldegg, so wie den Kuppelwiesersaal in Markt Piesting an.

Die Miete für Trauungen im Kuppelwiesersaal in der Gemeinde Markt Piesting beträgt € 70,-- für die Räumlichkeiten, diese sind direkt mit der Gemeinde Markt Piesting zu verrechnen.

An Sonn- und Feiertagen sowie Faschingsdienstag, Karfreitag, Weihnachten und Silvester werden keine Trauungen abgehalten!

Notwendige Unterlagen für eine Trauung

Für eine Hochzeit benötigen Sie folgende Unterlagen:

Bei österreichischen Staatsangehörigen

- Identitätsnachweis (Reisepass, Führerschein, Personalausweis)

- Geburtsurkunde (bitte auch die Geburtsdaten der Eltern)

- Staatsbürgerschaftsnachweis

- Bestätigung der Meldung

- Nachweis eines akademischen Grades (Sponsions- oder Promotionsurkunde) oder der erfolgreich abgelegten

  Meisterprüfung eines Handwerks


Wenn Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Partnerschaft waren, zusätzlich:

- Heiratsurkunden aller früheren Ehen und/oder Partnerschaftsurkunden aller früheren begründeten Partnerschaften

- Nachweis der Aufhebung, Nichtigerklärung oder Scheidung der früheren Ehe (Beschluss oder Urteil mit gültiger          Bestätigung der Rechtskraft – Rechtskraftstempel!), Urteil über die Auflösung der früheren eingetragenen            Partnerschaft/en

- Sterbeurkunde der Ehepartnerin/des Ehepartners

- Sterbeurkunde der eingetragenen Partnerin/des eingetragenen Partners


Wenn Sie ein Kind oder mehrere gemeinsame Kinder haben, zusätzlich

- Geburtsurkunde(n) des gemeinsamen Kindes oder der gemeinsamen Kinder

- Vaterschaftsanerkenntnis der gemeinsamen Kinder (sofern der Vater auf der/den Geburtsurkunde(n) noch nicht eingetragen ist)

- Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn vorhanden

- Nachweis des Wohnsitzes der Kinder


Wenn Sie beschränkt geschäftsfähig oder nicht ehemündig sind, zusätzlich

bei 16- bis 18-Jährigen: 

- Ehemündigkeitserklärung des Gerichts (mit gültiger Bestätigung der Rechtskraft – Rechtskraftstempel!)

- Zustimmung der Obsorgeberechtigten

bei Bestellung einer Sachwalterin/eines Sachwalters: deren/dessen Einwilligung oder entsprechender Gerichtsbeschluss


Wenn Sie nicht österreichischer Staatsbürger sind:

- Reisepass zum Nachweis der Staatsbürgerschaft

- Geburtsurkunde

- Ehefähigkeitszeugnis, Ledigkeitsbescheinigung (Bestätigung, dass nach den Gesetzen des Heimatstaates der Eheschließung kein Hindernis entgegensteht).


Welche Dokumente bei Vorliegen einer ausländischen Staatsangehörigkeit zur Anmeldung der Eheschließung konkret benötigt werden, erfahren Sie beim Standesamt.

Fremdsprachige Urkunden müssen im Original gemeinsam mit einer in Österreich beglaubigten Übersetzung vorgelegt werden.

Ob beglaubigte Übersetzungen aus anderen Staaten anerkannt werden, richtet sich nach den jeweiligen Verfahrensvorschriften. Zur Anerkennung der Dokumente kann beispielsweise eine Apostille erforderlich sein.

Muss eine fremdsprachige Urkunde im Original gemeinsam mit einer beglaubigten Übersetzung vorgelegt werden, darf die Übersetzung nur von allgemein beeideten gerichtlichen Dolmetscherinnen/Dolmetschern vorgenommen werden.


Gebühren der Trauung

Die Bundesgebühren für das Verfahren zur Ermittlung der Ehefähigkeit betragen derzeit:

€ 50,00 bei Vorlage von ausschließlich inländischen Dokumenten, zusätzlich jedoch

€ 80,00 bei Vorlage von ausländischen Dokumenten.


Die Verwaltungsabgabe für Trauungen beträgt:

EUR 5,45 - € 10,90 im Trauungssaal bzw.

€ 54,50 für alle Trauungen außerhalb des Gemeindeamts


Bei Trauungen außerhalb der Amtsräume wird zusätzlich eine Kommssionsgebühr in der Höhe von 

€ 280,00 eingehoben.


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