GEBURT

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INFORMATIONEN ZUR GEBURT
Die Geburt Ihres Neugeborenen muss dem Standesamt am Geburtsort des Kindes binnen einer Woche angezeigt werden. Sie bekommen dann vom Standesamt die erste Geburtsurkunde für Ihr Kind ausgestellt.

Kosten

  • Anzeige der Geburt: gebührenfrei
  • Ausstellung einer Geburtsurkunde: gebührenfrei
  • Ausstellung des ersten Staatsbürgerschaftsnachweises: gebührenfrei

HINWEIS
Für die Beantragung und Ausstellung einer Geburtsurkunde, die unmittelbar durch die Geburt eines Kindes veranlasst sind, fallen, sofern sie innerhalb von zwei Jahren ab Geburt des Kindes ausgestellt wird, keine Gebühren an (gilt daher nicht bei Ausstellung einer weiteren Geburtsurkunde nach Verlust oder Diebstahl).

NOTWENDIGE UNTERLAGEN
Wenn Sie verheiratet sind, müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:

  • Geburtsurkunden der Eltern des Kindes
  • Heiratsurkunde der Eltern des Kindes
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit der Eltern des Kindes: 
  • Bestätigung der Meldung der Eltern des Kindes
  • Eventuell Nachweis akademischer Grade der Eltern des Kindes
  • Erklärung über die Vornamensgebung (wenn Sie sich schon für einen Vornamen entschieden haben)
  • Eventuell Nachweis über die Vaterschaftsanerkennung
  • Formular "Anzeige der Geburt", wenn die Geburt nicht von der Leiterin/vom Leiter einer Krankenanstalt angezeigt wurde

Wenn Sie als Mutter ledig, geschieden oder verwitwet sind oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben, müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:

  • Geburtsurkunde der Mutter des Kindes
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit der Mutter des Kindes: 
  • Bestätigung der Meldung der Mutter des Kindes
     Eventuell Scheidungsurteil oder -beschluss mit Bestätigung der Rechtskraft der geschiedenen Ehe (diese erhalten Sie beim Scheidungsgericht) bzw. Heiratsurkunde der letzten Ehe und Sterbeurkunde des Ehegatten
  • Eventuell Partnerschaftsurkunde
  • Eventuell Nachweis akademischer Grade der Mutter des Kindes
  • Erklärung über die Vornamensgebung (wenn Sie sich schon für einen Vornamen entschieden haben)
  • Eventuell Nachweis über die Vaterschaftsanerkennung
  • Formular "Anzeige der Geburt", wenn die Geburt nicht von der Leiterin/vom Leiter einer Krankenanstalt
        angezeigt wurde
  • Eventuell Bescheid über Namensänderung
  • Spezielle Vollmacht vom Spital verlangen, um den außerehelichen Vater oder eine andere Person zu
        bevollmächtigen, die Beurkundung durchführen zu lassen

Fremdsprachige Urkunden müssen im Original gemeinsam mit in Österreich beglaubigter Übersetzung vorgelegt werden.

Aktuelle Informationen über Behördenwege nach der Geburt entnehmen Sie bitte www.help.gv.at


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