Förderungsrichtlinie Erneuerbare Energien

Förderungsrichtlinie ab 01.01.2024 für private Haushalte


PV-Anlagen, Batteriespeicher, Wärmepumpen, Solaranlagen, Regenwasser- und
Brauchwasseranlagen für die WC- Spülung

1. PV- Anlagen, Batteriespeicher, Wärmepumpen und Solaranlagen

1.1 PV-Anlagen und Batteriespeicher

  • Förderung bis zu einer Leistung von maximal 30 kWp (PV-Anlagen) bzw. 30 kWh (Batteriespeicher),
  • Förderungsbetrag pro kWp bzw. kWh: € 50,00 (unter 1,0 kWp bzw. kWh –anteilig berechnet)
  • Höchstbetrag der Förderung: € 1.500,00 (bedingt durch kWp bzw. kWhObergrenze)

  • Notwendige Unterlagen:
    •  Betriebserlaubnis der Netz NÖ GmbH (Betreiber)
    •  Rechnung eines Gewerbebetriebes über die Herstellung der Anlage
    •  Zahlungsbestätigung

1.2. Wärmepumpen und Solaranlagen für Warmwassergewinnung

  • Förderung von 10 % der Errichtungskosten
  •  Höchstbetrag der Förderung: € 500,00
  • Notwendige Unterlagen:
    •  Rechnung eines Gewerbebetriebes über die Herstellung der Anlage
    • Zahlungsbestätigung

2. Regenwassersysteme für Brauchwasser (WC, Gartenbewässerung, Reinigung)

2.1. Gartenbewässerung, Reinigung

  • Förderung von 10% der Errichtungskosten
  • Höchstbetrag der Förderung: € 500,00 
  • Fassungsvermögen des Sammelbehälters min. 1.500 l
  • Förderung pro errichteten Sammelbehälter
  • Notwendige Unterlagen:
    • Lageplan mit Darstellung des Behälters
    • Rechnung über den Ankauf des Behälters (Mindestanforderung)
    • Zahlungsbestätigung

2.2. Betrieb einer WC- Spülung

  • Förderung von 10% der Errichtungskosten
  • Höchstbetrag der Förderung: € 500,00
  • Fassungsvermögen des Sammelbehälters min. 1.500 l
  • Notwendige Unterlagen:
    • Lageplan mit Darstellung des Behälters
    • Bewilligung des Betriebs einer WC- Spülung lt. Wasserleitungsanschlussgesetz inkl. aller notwendigen Unterlagen
    • Rechnung eines Gewerbebetriebes über die Herstellung der Anlage
    • Zahlungsbestätigung

Marktgemeinde Waldegg - Ausschuss für Umwelt und erneuerbare Energie
Beschluss in der Gemeinderatssitzung vom 29.11.2023, Top 10

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