Die Entlastungsmaßnahmen im Überblick

Plakat von den Entlastungsmaßnahmen

NÖ_Entlastungsmaßnahmen im Überblick

Senkung Einkommenssteuer: Mit Juli wurde die zweite Einkommenssteuerstufe von 35% auf 30% gesenkt. Das bedeutet mehr Netto vom Brutto. Dafür ist kein gesonderter Antrag notwendig. 

Erhöhung Familienbonus: Ebenso wurde mit Juli der Familienbonus auf bis zu 2.000 Euro pro Jahr und Kind erhöht. Wird die bisherige Auszahlung des Familienbonus vom Arbeitgeber in der Lohnverrechnung berücksichtigt, erfolgt die Auszahlung automatisch. Ansonsten ist diese Arbeitnehmerveranlagung Anfang 2023 zu beantragen.  

Teuerungsausgleich für besonders betroffene Gruppen: (MindestpensionistInnen, MindestsicherungsbezieherInnen, Arbeitslose, Studierende mit Studienbeihilfe).  

Im September werden zusätzlich 300 Euro automatisch zu den monatlichen Auszahlungen ausbezahlt. Ein Antrag dazu ist nicht notwendig. 


Erhöhung Studienbeihilfe: Ab Herbst 2022 erhalten Studierende mehr Geld: Um 8,5 bis 12 Prozent wird die Studienbeihilfe ab September erhöht. Für die Erhöhung ist kein Antrag notwendig. 

Klima- und Teuerungsbonus:  Im September erhält jede und jeder 250 Euro Klimabonus und 250 Euro Teuerungsbonus überwiesen. Wenn die Bankdaten bis Mitte Juli im Finanz-Online hinterlegt waren, man die Pension aufs Konto überwiesen bekommt oder Familienbeihilfe bezieht, werden die Boni automatisch überwiesen. Sollten keine Daten vorliegen, erhalten diejenigen Personen einen Gutschein mittels RSa-Brief zugeschickt. 

Einmalzahlung, Familienbeihilfe: Im August wurden zur Familienbeihilfe einmalig 180 Euro zusätzlich ausbezahlt.


Klima- und Teuerungsbonus für Kinder: Gleich wie beim Klima- und Teuerungsbonus werden jeweils 125 Euro pro Kind überwiesen. In Summe also 250 Euro pro Kind. 

Kindermehrbetrag: Anspruchsberechtigt sind Eltern mit geringem Einkommen ab drei Kindern, welche geringe oder keine Steuern zahlen. Der Kindermehrbetrag wird auf 550 Euro pro Jahr erhöht und im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommensteuererklärung berücksichtigt. 

Teuerungsabsetzbetrag: Die Auszahlung für kleine und mittlere Pensionen erfolgt im Rahmen der laufenden Verrechnung als Einmalzahlung im September. Dafür ist kein Antrag notwendig. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erfolgt die Auszahlung über die Arbeitnehmerveranlagung rückwirkend für 01.01.2022. Dafür ist ein Antrag notwendig. 


So hilft der Bund ab 2023:

»   Abschaffung der kalten Progression 

»   Senkung der dritten Einkommensteuerstufe von
 42 Prozent auf 40 Prozent 

»   Senkung der Lohnnebenkosten 

»   Valorisierung der Sozialleistungen 


13.09.2022

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