Baubewilligungsansuchen

NÖ Bauordnung 2014, Fassung vom 28.07.2017

§ 14 Bewilligungspflichtige Vorhaben

Nachstehende Vorhaben bedürfen einer Baubewilligung:

1. Neu- und Zubauten von Gebäuden;

2. die Errichtung von baulichen Anlagen;

3. die Abänderung von Bauwerken, wenn die Standsicherheit tragender Bauteile, der Brandschutz, die Belichtung oder Belüftung von Aufenthaltsräumen, die Trinkwasserversorgung oder Abwasserbeseitigung beeinträchtigt oder Rechte nach § 6 verletzt werden könnten oder ein Widerspruch zum Ortsbild (§ 56) entstehen könnte;

4. die Aufstellung von:

a) Heizkesseln mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 50 kW,

b) Heizkesseln, die nicht an eine über Dach geführte Abgasanlage angeschlossen sind,

c) Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 400 kW,

d) Blockheizkraftwerken, die keiner elektrizitätsrechtlichen Genehmigungspflicht unterliegen;

5. die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten ab einem Ausmaß von insgesamt 1000 Liter außerhalb gewerblicher Betriebsanlagen;

6. die Veränderung der Höhenlage des Geländes und die Herstellung des verordneten Bezugsniveaus ausgenommen im Fall des § 12a Abs. 1 jeweils auf einem Grundstück im Bauland und im Grünland-Kleingarten sowie die Erhöhung des Bezugsniveaus gemäß § 67 Abs. 3 auf einem Grundstück im Bauland;

7. die Aufstellung von Windkraftanlagen, die keiner elektrizitätsrechtlichen Genehmigungspflicht unterliegen, oder deren Anbringung an Bauwerken;

8. der Abbruch von Bauwerken, die an Bauwerke am Nachbargrundstück angebaut sind, wenn Rechte nach § 6 verletzt werden könnten;

9. die Aufstellung von Maschinen oder Geräten in baulicher Verbindung mit Bauwerken, die nicht gewerbliche Betriebsanlagen sind, wenn die Standsicherheit tragender Bauteile, der Brandschutz oder Rechte nach § 6 verletzt werden könnten.

Bitte mitbringen:

  • Formular ""Ansuchen um Baubewilligung"",
  • Bauplan
  • Baubeschreibung
  • Energieausweis oder U-Wert Berechnung
  • Grundbuchsauszug (nicht älter als 6 Monate)

Grundsätzlich sind alle Unterlagen (ausgenommen das Ansuchen) 3-fach abzugeben (Behörde, Bauwerber, Bauführer), sollten Sie für die Wohnbauförderung oder ähnliches noch ein Exemplar benötigen, geben Sie die Unterlagen bitte in 4-facher Ausfertigung ab.

Kosten

  • Ansuchen € 14,30
  • Baubeschreibung pro Bogen - € 3,90
  • Plan/Beilage bis Bogen A3 - € 3,90
  • Plan/Beilage größer A3  - je Bogen A3 €3,90, max. € 21,90 
  • Kosten für den Bausachverständigen, Kommissionsgebühr für den Gemeindebediensteten
  • Abgaben/ Gebühr je nach Art des Bauvorhabens

Zuständig

Haidl Judith, Gemeindeamt
Kontaktdaten von Judith Haidl
FunktionAmtsleiterin
NameJudith Haidl
AdresseWaldegg 42
2754 Waldegg
E-Mailjudith.haidl@waldegg.gv.at

zum Seitenanfang

Weiterleiten mit FacebookWeiterleiten mit Twitter