Auflage - Änderung des Flächenwidmungsplans

Ausschnitt Flächenwidmungsplan

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Waldegg beabsichtigt das örtliche Raumordnungsprogramm (den Flächenwidmungsplan) für die Katastralgemeinden Wopfing, Oberpiesting, Oed und Dürnbach zu ändern. 

Der Entwurf der Änderung liegt am Gemeindeamt zur Einsichtnahme während der Parteienverkehrszeiten zwischen 16. April und 28. Mai 2024 auf. 

Alle betroffenen Eigentümer, sowie die unmittelbar, daran angrenzenden Nachbarn, werden mittels eines Schreibens von der Marktgemeinde Waldegg persönlich über die Möglichkeit der Einsichtnahme und die Abgabe einer Stellungnahme verständigt. 

Folgende Änderungen sind im Entwurf enthalten:

  • Aufnahme eines GEB (erhaltenswerten Gebäudes in Grünland) in Dürnbach
  • geringfügige Änderung der Baulandgrenze in Dürnbach und in Waldegg
  • Streichung eines GEB (erhaltenswerten Gebäudes in Grünland) in Waldegg, da es bereits abgebrochen wurde. 
  • Kenntlichmachung einer Schutzzone (Seveso-Betrieb) um die Firma Asta in Oed, aufgrund einer Vorgabe des Landes NÖ. Die Firma Asta verarbeitet derzeit keine Stoffe, welche unter diese Richtlinie fallen würden. Außerdem ist eine Neuberechnung des Sicherheitsabstandes vorgesehen. Diesbezüglich wird es noch zu einer Überarbeitung der baurechtlichen und raumordnungsrechtlichen Bestimmungen durch die zuständigen Abteilungen des Landes NÖ kommen. 
  • Anpassung der Flächenwidmung an die veränderte Wegführung in Ober-Piesting bei den Krautäckern sowie im Bereich des Weges zum Schneebergbankerl in Wopfing. 
  • Anpassung der Aufschließungszone in der Starhemberggasse aufgrund von vermehrt auftretenden Starkregenereignissen, durch die Widmung von Grüngürteln für den Oberflächenwasserabfluss, um den Abfluss der Hangwässer zu gewährleisten. 
  • Rückwidmung von Bauland zu Grünland im Bereich der Kreuzung Feldgasse/ Bahnstraße aufgrund der Lage der Fläche in einem Schilfgürtel im Hochwasserabflussgebiet. 
  • Widmung einer privaten Verkehrsfläche als Zufahrt zu einem erhaltenswerten Gebäude im Grünland in Wopfing
  • geringfügige Änderungen der Baulandgrenze in Wopfing
  • Beschränkung der möglichen Bebaubarkeit auf zwei Wohneinheiten pro Grundstück in Wopfing – Dorf, ab dem ehem. Gasthof Huber aufwärts, aufgrund der vorhandenen, nicht erweiterbaren Verkehrserschließung.
  • Festlegung einer Aufschließungszone sowie die geringfügige Veränderung der Verkehrserschließung und der Lage eines Fußweges innerhalb der bestehenden Aufschließungszone in Wopfing – Dorf.
  • Festlegung von Verkehrsflächen privat für Parkzwecke im Bereich der Schmid Industrieholding sowie im Bereich der bereits bestehenden Parkflächen in der Feldgasse. 

und wie bereits in einer Anrainerinformationsveranstaltung vorgestellt, die 

  • Widmung von Bauland - Betriebsgebiet, Bauland – Kerngebiet, privaten Verkehrsflächen für Parkzwecke, Grünland Lagerplätzen und Grünland Grüngürteln als Abschirmung zum bestehenden Wohngebiet angrenzend an das Innovationszentrum sowie an das Nassproduktewerk der Baumit GmbH.

Jedermann ist berechtigt in den Entwurf Einsicht zu nehmen sowie eine Stellungnahme abzugeben. Die Stellungnahmen sind im Gemeinderat zu erörtern, es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf Berücksichtigung dieser Stellungnahmen.

Link zum Artikel über die Baumit - Anrainerinformation im März 2023

https://www.waldegg.co.at/Anrainerinformation_-_geplante_Aenderung_der_Flaechenwidmung

Für weitere Fragen betreffend dieses umfangreichen Themas, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung, 

Bgm. Katharina Trettler

19.04.2024

zum Seitenanfang

Weiterleiten mit FacebookWeiterleiten mit Twitter