Zufahrt für Winterdienst und Einsatzfahrzeuge

winterdienst

Sehr geehrte Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger!

Im gesamten Gemeindegebiet werden immer wieder Probleme aufgrund falsch abgestellter Fahrzeuge gemeldet.

Um, unter anderem, allen Einsatzfahrzeugen ein schnelles und ungehindertes Zufahren zum Einsatzort zu ermöglichen sowie die flächendeckende Schneeräumung im Gemeindegebiet gewährleisten zu können, ersuchen wir sie dringend, folgende Punkte der Straßenverkehrsordnung zu beachten: 

  • Das Halten und Parken auf allen Gehsteigen ist verboten!
  • Das Halten und Parken innerhalb aller Bushaltestellen ist verboten!
  • Das Halten und Parken in einer Entfernung weniger als 5 m vom nächsten Schnittpunkt einander kreuzender Fahrbahnränder ist verboten!
  • Auf Fahrbahnen mit Gegenverkehr, ist das Parken verboten, wenn nicht mindestens zwei Fahrstreifen für den fließenden Verkehr freibleiben! Aufgrund dieser Bestimmung ist auf fast allen Nebenstraßen in unserem Gemeindegebiet ein Parken am Fahrbahnrand nicht erlaubt!

Die Mindeststraßenbreite für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr beträgt 3,5m und die freie Durchfahrtshöhe 4,0m! In Kurven erhöht sich die Mindestbreite je nach Kurvenradius auf bis zu 5,0m, die Verbreiterung muss min. 11,0m vor der Kurve beginnen!

Wir ersuchen dringend um Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen! 

Im öffentlichen Interesse sehen wir uns ansonsten gezwungen, Verstöße zur Anzeige zu bringen! 

Ihre Bürgermeisterin 

Katharina Trettler

19.12.2024

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